Das Ziel des Krankenhauszukunftsgesetzes ist unter anderem, die Modernisierung der Krankenhäuser mit Blick auf die stationäre Notfallversorgung voranzutreiben. Darüber hinaus liegt ein besonderer Fokus auf der Digitalisierung der Krankenhäuser und eine Ausgestaltung dessen in Form von bundesweiten Standards. Damit wird ein höherer Grad der Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens angestrebt und die Patientenversorgung verbessert.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
Weitere InformationenFördertatbestand 2: Patientenportal
Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
Fördertatbestand 10: IT-Sicherheit
Die Beschaffung wird durch Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfond (KHZF) unterstützt, welche wiederum im Rahmen der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (AFG) von der Europäischen Union refinanziert werden.
Copyright 2024 Klinikum St. Marien Amberg
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