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10.02.2025
Organspende rettet Leben

Mehr als 150.000 Organspenden hat es seit 1963 in Deutschland gegeben. Seit mehr als 40 Jahren organisiert die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) die Organspende in Deutschland. Leider gehört Deutschland nach wie vor zu den Schlusslichtern innerhalb Europas. Die DSO möchte dies ändern und setzt auf Aufklärung. Gemeinsam mit der Transplantationsbeauftragten des Klinikum St. Marien Amberg, MUDr. Katerina Tesinska, hat der Koordinator der DSO, Xaver Bayer, innerhalb der Vortragsreihe „Gesundheitsforum" erklärt, welche Voraussetzungen für eine Organspende erfüllt sein müssen und wie diese genau abläuft.
„Man spricht nicht gerne darüber, dass das eigene Leben endlich ist, dennoch müssen wir uns vor Augen halten, dass rund 8.000 Menschen auf der Warteliste stehen und auf eine für sie lebenswichtige Organspende warten", so Xaver Bayer. „Die Angst, dass irgendetwas vorgenommen wird, was der Patient oder die Angehörigen nicht möchten, ist völlig unbegründet. Nur wenn eine Einwilligung vorliegt, werden die Funktionen der Organe durch künstliche Beatmung aufrechterhalten, die verstorbene Person eingehend untersucht, um mögliche Empfänger vor Infektionen und Krankheiten zu schützen, und die Organe am Ende würdevoll entnommen. Zudem werden nur die Organe entnommen, die der Verstorbene vorgesehen hat."
Wichtigste Voraussetzung, um seine Organe spenden zu können, ist der Hirntod. Die Feststellung dessen erfolgt gemäß einer fest vorgegebenen Richtlinie der Bundesärztekammer. „Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erfolgt sowohl durch Ärzte des Krankenhauses, in dem der Patient verstorben ist, als auch durch konsiliarische Hinzuziehung geeigneter Ärzte", erklärt Katerina Tesinska. „Diese Untersuchung muss von zwei Ärzten unabhängig voneinander erfolgen, die nicht an der Entnahme oder Übertragung der Organe beteiligt sind." Zudem muss einer dieser Ärzte mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Intensivmedizin haben, während der andere ein Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein muss. „Zusammengefasst bedeutet das – verstirbt ein Patient infolge eines Herzinfarkts oder eines Schlaganfalls kommt dieser nicht für eine Organspende infrage. Einzig der Hirntod ist dafür die Voraussetzung."
Wer sich für eine Organspende entschließt, muss seit Januar 2020 keinen Organspendeausweis mehr mit sich führen. Mittlerweile kann eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende online in einem Register hinterlegt werden. Nötig dafür ist allerdings ein Ausweisdokument mit eID-Funktion wie der Personalausweis. Nach wie vor besteht aber die Möglichkeit einen Organspendeausweis auszufüllen und mit sich zu führen.
Weitere Informationen zum Thema sind auf der Webseite der DSO https://dso.de/ zu finden.